ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Koi Farm Vietoris , Inh. Christian Vietoris Stand: Januar 2020 1. Geltungsbereich Die folgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung. 2. Angebot/Vertragsschluss a) Unsere Angebote sind freibleibend. In Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Größe, Farbe und andere Produkteigenschaften stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar. Sie werden nur dann Beschaffenheitseigenschaften des Liefergegenstandes und Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. b) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Ausführung der Lieferung zustande. 3. Preis/Zahlung a) Unsere Preise gelten inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungsund Transportkosten und Versicherungsprämien. ( b) Die Erfüllung der Kaufpreisforderung ist ausschließlich durch Zahlung per Paypal und bei Vorkasse durch Überweisung möglich. c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 4. Lieferung/Höhere Gewalt/Vertragsanpassung/Transport a) Die Lieferfrist wird individuell nach Eingang der schriftlichen Bestellung vereinbart. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Käufers. Werden diese Verpflichtungen des Käufers nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen, sofern wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. b) Wegen Verzögerung der Lieferung kann der Käufer vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit diese von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. c) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand dem Transportunternehmen übergeben worden ist; dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Verwenden wir eigene Transportmittel, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware beim Käufer von dem Transportmittel abgeladen worden ist. Für den Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen muss der Käufer Sorge tragen. Kann die Sendung nicht zugestellt werden (z.B. falsche Adresse, Kunde nicht zuhause usw.) und die Sendung geht zurück, hat der Käufer trotzdem die Transportkosten und die zusätzlichen Rücktransportkosten zu tragen, soweit nicht ein Verschulden des Verkäufers vorliegt. 4. Transportschaden / Verluste Sollten ausnahmsweise tote Lebewesen bei Ihnen ankommen, sind diese unverzüglich, spätestens 3 Stunden nach Lieferzeitpunkt telefonisch oder per e-Mail zu melden. Lassen Sie unbedingt die Tüte versiegelt und fotografieren Sie die tote Lebewesen in der originalverpackten bzw. ungeöffneten Tüte. Schicken Sie dann die Bilder an info@koifarm-vietoris.de. In diesen Fälle greifen dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Sollten Sie, oder ein berechtigter Dritter, im Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend und/oder erreichbar sein, sind jegliche Rückerstattungen ausgeschlossen. Sollte eine Rückversand per Direktfahrt nötig sein, werden Ihnen die entsprechende Kosten in Rechnung gestellt. Eine Gewährleistung für die Tiere kann nach dem Öffnen der versiegelter Tüte nicht mehr garantiert werden. Die Einsetzung von den Tieren im Aquarium erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Haftung. 5. Haltung, Untersuchung der Koi/Fische und Gewährleistungsausschluss für Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen a) Beim Zusammensetzen von neuen Koi zu einem bereits im Teich vorhandenen Fischbestand ohne Quarantäne besteht die Gefahr des Ausbruches einer bakteriellen Infektion sowohl beim Alt- als auch beim Neubestand (sog. “Kreuzverkeimung”). Dies ist die Folge einer Auseinandersetzung der einzelnen Koi mit ihnen bislang unbekannten Bakterien. Je nach Wassertemperatur wird dies unterschiedliche Ausmaße annehmen können. Generell gilt, je höher die Wassertemperaturen, desto geringer sind die Krankheitsprobleme und desto schneller erfolgt die Genesung. Zudem ist zu beachten, dass in einem Altbestand KHV- Carrierkoi vorhanden sein können, die viele Jahre ohne Krankheitsprobleme mit dem in ihnen schlummernden Koiherpesvirus gelebt haben. Beim Vermischen des Bestandes mit neuen Koi besteht jedoch die Möglichkeit, dass schlummernde Koiherpesviren ausgeschieden werden und zu einem KHV-Ausbruch bei den Koi im Teich führen. Daher unternimmt die Koi Farm Vietoris nach dem Stand der Wissenschaft alles, um das Koiherpesvirus sicher aus den Koibeständen der Koi Farm Vietoris auszuschließen. Auch bei Einhaltung der vorgenannten Standards können wir keinerlei Gewährleistung im Falle von Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen im Bestand nach dem Kauf und Einsetzen eines Vietoris Koi übernehmen. Die gelieferten Koi/Fische sind mindestens sechs Wochen von den Wassertieren des Käufers getrennt in Quarantäne bei permanent 16 bis 24° Celsius Wassertemperatur zu halten, um die Übertragung von bei Übergabe vorhandener Krankheiten, insbesondere des Koi-Herpes-Virus (KHV), zu verhindern. b) Der Käufer hat auf seine Kosten für (einen Zeitraum von 4 Wochen seit Übergabe der Ware) den in Ziffer 6.f) genannten Sachmängelhaftungszeitraum 2-wöchigem Abstand eine PCR (Polymerase Chain Reaction)-Untersuchung der Koi-Fische durch einen zugelassenen Tierarzt zur Feststellung von KHV vornehmen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse zur Dokumentation aufzubewahren. c) Wir haften in keinem Fall für Koi und oder Schäden jeglicher Art wenn die neuen Koi nach Übergabe oder Lieferung an den Kunden direkt in ein Gemeinschaftsbecken mit anderen Koi / Fischen gesetzt werden. d) Bei einem Weiterverkauf der Tiere wird die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. e) Sollte sich bei den tierärztlichen Untersuchungen nach Ziffer 5.b) und 5.c) eine bereits bei Übergabe der Koi/Fische an den Käufer vorhandene Erkrankung herausstellen, übernehmen wir auch die Kosten dieser tierärztlichen Untersuchung. Die Koi/Fische sind in diesem Fall weiterhin strikt in Quarantäne zu halten. f) Entscheidet sich der Käufer seinen Koi für eine weitere Aufzucht auf der Koi Farm Vietoris in Gönnersdorf zu belassen, geschieht dies auf Risiko des Käufers. Im Schadensfall (Krankheit, Versterben) kann von Seiten der Koi Farm Vietoris keine Haftung übernommen werden, die über die eigenübliche Sorgfalt hinausgeht. 6. Sachmängelhaftung a) Der Käufer muss uns erkennbare und solche Mängel, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sowie Falsch- und Zuweniglieferungen sofort, jedoch spätestens innerhalb 24 Stunden nach Zustellung/Abholung mit Bild und ausführlicher Beschreibung schriftlich mitteilen. Wir können die Erfüllung von Sachmängelhaftungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. b) Bei berechtigten Mängelansprüchen werden wir – soweit möglich – für die betroffenen Koi/Fische Ersatzware liefern. Stimmt der Käufer der Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu oder ist das Nacherfüllungsverlangen unverhältnismäßig, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. c) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. d) Rückgriffsansprüche des Käufers gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. e) Ansprüche und Rechte wegen Sachmängel verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit der Anlieferung der Koi/Fische bei dem Käufer, soweit nicht das Gesetz gem. § 479 BGB Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht in von uns zu vertretenden Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns und soweit wir eine Garantie übernommen haben. g) Für Schadenersatzansprüche statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatzansprüche wegen Sachmängel gilt ergänzend Ziff. 7 (Schadenersatz). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 6 geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. 7. Schadensersatz und Aufwendungsersatz a) Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nur auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schadens. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen. b) Wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen sonstige (nicht wesentliche) Vertragspflichten oder gesetzliche Pflichten verletzen, so kann der Käufer Schadensersatz nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt auch für alle Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, aus der Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung. Haben wir den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt, so haften wir für unmittelbare Schäden gemäß vorstehend lit. a); für mittelbare Schäden und für Folgeschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Garantie durch die wir auch das Risiko derartiger Schäden übernommen haben. Unsere Haftung für Vorsatz und arglistiges Handeln bleibt unberührt. Für eine grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten unserer nicht leitenden Angestellten haften wir nur, wenn diese eine wesentliche Vertragspflicht betrifft, wobei die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist. c) Wir haften nicht für Schäden an von der Lieferware verschiedenen Rechtsgütern des Käufers oder von Dritten, wenn diese Schäden bei Beachtung der Vereinbarungen vorstehend Ziff. 5 nicht entstanden wären. d) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gem. vorstehend lit. a), b) und c) lassen unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung unberührt. Im Übrigen gelten diese Haftungsbeschlüsse und –beschränkungen nicht, wenn und soweit der Schaden durch eine bei uns bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt ist. 8. Eigentumsvorbehalt a) Wir behalten uns das Eigentum an den Koi, an anderen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) und an den beigefügten Dokumenten vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen. Bei laufender Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherung unserer jeweiligen Saldo-Forderung. b) Der Käufer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware, diese unterscheidbar von anderen Koi/Fischen zu halten. Der Käufer kann die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn die Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft und dem Zweitkäufer nicht die Verpflichtung auferlegt wird, die gelieferten Koi/Fische unterscheidbar von anderen Koi/Fischen zu halten. Die Ermächtigung erlischt, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbaren Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware samt Neben- und Sicherungsrechten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Die vorstehend aufgeführten Abtretungen werden hiermit von uns angenommen. Bis zum Erlöschen der vorstehend erteilten Ermächtigung ist der Käufer auch zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Erlöschen dieser Befugnis sind wir berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Bei Erlöschen der Einziehungsbefugnis hat uns der Käufer darüber hinaus alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung benötigt werden. c) Sicherungsübereignung bzw. -abtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. d) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware und die Dokumente unentgeltlich für uns. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Transport zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen gegen Versicherer und dritte Personen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. e) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 9. Sonstiges a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt . In diesem Falle tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. b) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. c) Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Prüm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. d) Die AGB sind anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Zahlung der Rechnung. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die vierzehntätige Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Koi Farm Vietoris Achelshof 1 54584 Gönnersdorf Telefonnummer: 01705902260 E-Mail: info@koifarm-vietoris.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren weder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung